Ihr Einstieg in die private Krankenversicherung
Übersicht:
- Private Krankenversicherung für Studierende und Jung-Akademiker (Campus Future)
- Private Krankenversicherung für Doktoranden und wiss. Mitarbeiter
Ihr Einstieg in die private Krankenversicherung für Studierende und Jung-Akademiker (Campus Future)
Ihre Situation
Warum sollte ich als Student bereits jetzt an eine private Krankenversicherung denken? Ich bin doch gesetzlich krankenversichert!
Die gesetzliche Krankenversicherung kommt doch für meine Kosten auf!
Wirklich für alle?
Macht es Sinn, schon während des Studiums oder beim Start in den Beruf für eine private Krankheitskostenvollversicherung vorzusorgen?
Ja, als Student sind Sie zwar in aller Regel gesetzlich krankenversichert. Allerdings kommt die gesetzliche Krankenversicherung nicht für alle Krankheitskosten auf. So bestehen z. B. Leistungseinschränkungen oder Zuzahlungsverpflichtungen in den Bereichen
- Zahnersatz,
- Auslandsreisen sowie
- stationäre Krankenhausaufenthalte.
Das seit dem 01.01.2004 geltende Gesundheitsmodernisierungsgesetz hat diese Situation auch für Studierende nochmals verschärft.
Ihr Risiko-Management
Diese Leistungseinschränkungen und Zuzahlungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie bei der Debeka privat absichern - und das zu besonders günstigen Konditionen speziell für Studierende und Jung-Akademiker.
Und nach dem Studium:
Wenn Sie sich anschließend selbstständig machen, als Beamter in den Staatsdienst eintreten oder als Angestellter ein hohes Einkommen erzielen, können Sie sich als Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung vollständig privat krankenversichern!
Die Lösung
Wir bieten Ihnen bereits während des Studiums einen umfangreichen Versicherungsschutz für Auslandsreisen, bei Zahnersatz und Wahlleistungen im Krankenhaus (Chefarztbehandlung, Zweibettzimmer).
Und wenn dann ein Auslandssemester bevorsteht oder Sie nach dem Studium "versicherungsfrei" werden, haben Sie die Möglichkeit, sich umfassend privat krankenzuversichern. Zu diesen Zeitpunkten können Sie in den jeweiligen bedarfsgerechten Krankenversicherungsschutz der Debeka wechseln - und das ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten!
Je nach eigener Risikosituation können Sie die einzelnen Bestandteile individuell zusammenstellen.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Sie müssen eingeschriebener Student an einer deutschen Hochschule oder Jung-Akademiker sein und dürfen das 34. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Ihr Einstieg in die private Krankenversicherung für Doktoranden und wiss. Mitarbeiter
Ihre Situation
Sie promovieren als Assistent oder wissenschaftlicher Mitarbeiter und haben maximal eine halbe Stelle (regelmäßige Wochenarbeitszeit von höchstens 20 Stunden)?
Sie beziehen ein steuerfreies Promotionsstipendium und üben neben diesem Stipendium keine berufliche Tätigkeit aus?
Die Lösung
Sie können sich für die Dauer Ihrer Promotion zu besonders günstigen Konditionen krankenversichern!
Ob Assistent, Stipendiat oder Doktorand – wir haben für jeden Bedarf die richtige Lösung!
Welche Leistungen werden geboten?
Für Sie als Assistent oder wissenschaftlicher Mitarbeiter umfasst unsere Ergänzungsversicherung zum Ausbildungstarif für Doktoranden:
- Absicherung der Aufwendungen für Wahlleistungen im Krankenhaus (Zweibettzimmer, Chefarzt) für Personen in der Ausbildung
- Anwartschaft auf einer Krankheitskostenvollversicherung bei Wegfall der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung
Wer ein steuerfreies Promotionsstipendium bezieht, ist mit einer privaten Krankheitskostenvollversicherung zum Ausbildungstarif für Doktoranden gut abgesichert:
- freie Arztwahl, Behandlung als Privatpatient
- Behandlung durch Heilpraktiker
- freie Wahl des Krankenhauses
- privatärztliche Behandlung mit Chefarztbehandlung und Komfortunterbringung im Zweibettzimmer
- Versicherungsschutz in der ganzen Welt, ohne Beitragszuschlag, ohne Berechtigungsschein
- Anwartschaft auf eine Krankheitskostenvollversicherung bei Wegfall des Ausbildungstarifs, ohne Wartezeiten und erneute Gesundheitsprüfung
Die Beiträge sind bis zu 70% günstiger als Normaltarife.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Sie müssen
- ein Promotionsstudium nach dem Hochschulabschluss aufgenommen haben,
- jünger als 34 Jahre alt sein und
- als Assistent bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter maximal eine halbe Stelle haben (regelmäßige Wochenarbeitszeit von höchstens 20 Stunden)
- oder ein steuerfreies Promotionsstipendium beziehen und neben diesem Stipendium keine berufliche Tätigkeit ausüben.
